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Das Biomobilfunknetz


1. Mobilfunk ist in der heutigen Gesellschaft unverzichtbar geworden

An allen Ecken und Enden, im Badezimmer, in Schulklassen, in der U-Bahn in Autobussen und im Flugzeug, im Spital genauso wie im Pflegeheim, im Büro und in Amtsräumlichkeiten, im Theater und im Kino werden Mobilfunkdienste von den Menschen meist bedenkenlos genutzt. Der Mobilfunk ist in der heutigen Gesellschaft in vielen Fällen unverzichtbar geworden, insbesondere in der Wirtschaft.

Wir fordrn nicht bestehende Mobilfunknetze abzuschaffen (derzeit gibt es 12 technisch eigenständige Mobilfunknetze im kleinen Österreich), sehen aber erheblichen Müssen wirklich alle Berggipfel mit mehreren Mobilfunknetzen versorgt werden?Optimierungsbedarf bei den bestehenden Funknetzen in Bezug auf den Umweltschutz und Anrainerschutz. Diese Mobilfunknetze können unserer Ansicht nach mit moderner Umwelttechnik wesentlich gesundheits- und umweltverträglicher errichtet und eingestellt werden. Eine jederzeitige Erreichbarkeit von der Tiefgarage bis zu jeder Bergspitze ist definitiv nicht notwendig, jedenfalls auch keine risikoadäquate Maßnahme um das mobile Telefonieren für die Bevölkerung zu ermöglichen. Die Mobilfunkbetreiber dürften hauptsächlich monetäre Ziele verfolgen: Die Umsatz- bzw. Gewinnmaximierung. Jegliche Art von negativen gesundheitlichen Auswirkungen durch Mobilfunk wird - unserer Beobachtung nach - überwiegend verharmlost oder gar geleugnet. Eine Aufklärung der Öffentlichkeit über gesundheitliche Auswirkungen findet unseres Erachtens weder von den Mobilfunkfirmen, noch von der Regulierungsbehörde, noch vom Gesundheitsministerium ausreichend statt.

Die Politik ist gefordert, auch andere gesellschaftlich wünschenswerte Ziele vorzugeben, als nur Gewinnziele für Firmen. Beispielsweise sollten 10 Jahre nach der Einführung von GSM-Mobilfunk in Österreich im Jahr 1995 nun endlich gesetzlich festgelegte Grenzwerte für die Emission von Mobilfunkstrahlung in Kraft gesetzt werden. Zuständig dafür ist die Frau Gesundheitsministerin Dr. Rauch-Kallat und das ihr unterstehende Gesundheits- und Frauenministerium, sowie das österreichische Parlament. Natürlich kann sich auch das "Generationen"- und das "Lebens"ministerium betroffen fühlen und initiativ tätig werden. Es kommt nur darauf an, wie weit man vordenkt.
 

2. Die Eckpunkte eines "Biomobilfunknetzes"

Ein Biomobilfunknetz soll einen Umweltschutz und einen Anrainerschutz durch Einsatz von Umwelttechniken bewirken. Für ein Biomobilfunknetz müssten neue Standards und gesetzliche Grenzwerte gesetzt werden:

• Antennen werden mit geringer Sendeleistung betrieben; Die Sendeleistung der Antennen wird auf die bestehenden Vorsorgewerte (z.B. Salzburger Vorsorgewert von 10 Mikrowatt je Quadratmeter im Freien und 1 Mikrowatt je Quadratmeter im Rauminneren) abgestimmt
• geringe Anzahl von Sendemasten durch gemeinsame Nutzung von Sende-standorten (Site-Sharing) und verbesserter Funknetzkonzepte durch die Anwendung von National Roaming.Die Sonnenblumen: Haben einen beweglichen Kopf und haben eine hohe Ausstrahlung an positiver Energie
• Versorgung über National Roaming von weniger dicht besiedelten Gebieten mittels bereits bestehender Mobilfunkinfrastruktur. Die bereits bestehende Mobilfunkinfrastruktur der verschiedenen Mobilfunkformen sollte in Zukunft besser ausgelastet werden als bisher. Dafür braucht man keine neuen Sendestandorte errichten, auch nicht bei Kapazitätsengpässen. Da man auf andere Netze ausweichen kann.
• Es wird keine Versorgung in Keller, Tiefgaragen, in allen Winkeln einer Wohnung, in den Bergen, Wäldern, Wiesen und auf den Seen rund um die Uhr garantiert. Diese Maßnahme dient dem Umweltschutz und Anrainerschutz am effektivsten. Falls eine Funkversorgung besteht ist dagegen allerdings nicht einzuwenden, solange die Strahlungsdosis nicht zu hoch ist.
• Verzicht auf die derzeit erlaubte Errichtung von Mobilfunksendeanlagen auf Kindergärten, Schulen, Spitälern, Pensionisten- und Pflegeheimen bzw. im Umkreis von 100 Meter.
• Abschirmungsmaßnahmen für eventuell betroffene Anrainer von Sendeanlagen sind vom Verursacher (Betreiber) vorzusehen
• Verkauf von Endgeräten mit geringer Strahlungsleistung an Endkunden ein absolutes MUSS
• Mitarbeiter der Mobilfunkfirma sollen einen Festnetzanschluss am Arbeitsplatz und zu Hause gratis zu Verfügung gestellt bekommen. Dies ist für gute Telekomfirmen eine Kleinigkeit. Sie schützen damit ihre eigenen Mitarbeiter vor unnötiger Mobilfunkstrahlung.
 

3. Umsetzung eines Biomobilfunknetzes ist machbar

Aus unserer Sicht ist die technische Umsetzung eines von uns so genannten Biomobilfunknetzes machbar. Ob es in Zukunft solcher Art gebaute Biomobilfunknetze geben wird, hängt von der Einstellung der Bevölkerung zu Ihrer Gesundheit ab und ob sie bereit sein wird, für ihre Gesundheit einwenig mehr Geld auszugeben, als für die herkömmliche Technik. Viele Betroffene geben ja derzeit das Geld im Gesundheitsbereich erst im nachhinein für die Behandlung aus (zB. für Zahnärzte, Herzinfarktbehandlungen, Lungenkrebsoperationen), statt eine Gesundheitsvorsorge zu treffen und gesünder zu leben und zu wohnen.

Derzeit kann leider kein Mobilfunknetz eines österr. Mobilfunkbetreiber als "Biomobilfunknetz" eingestuft werden.