Start / Wir über uns / Telefon-Services / Telefonkosten & Preise / Referenzen /
(Konsumentenschutz) / Schutz-vor-Elektrosmog / Biomobilfunknetz / Top-Termine / Impressum
__________
 

Kundenschutz, insb. Konsumentenschutz

1. Allgemeines zum Konsumentenschutz im Telekommunikationsbereich
 

Konsumenten beim ShoppingDie Telekommunikationsbranche ist für viele Betroffenen mittlerweile zur "Geldschluckmaschine" geworden. Dieser "Geldschluckmaschine" ist man nicht ganz hilflos ausgeliefert. Für Streitigkeiten zwischen Konsumenten und Telekommunikationsfirmen ist bei der Regulierungsbehörde RTR eine Stelle für Streitschlichtungsverfahren eingerichtet. Im Rahmen des Streitschlichtungsverfahrens überprüft die RTR jene Beschwerdefälle, die mit dem Anbieter eines Kommunikationsdienstes nicht befriedigend gelöst wurden. Die Entscheidung der RTR ist nur dann rechtlich verbindlich, wenn sie von beiden Teilen angenommen wird. Man kann nur dann ein Streitschlichtungsverfahren bei der RTR beginnen, wenn man vorher alle Beschwerdemöglichkeiten beim betroffenen Unternehmen ausgeschöpft hat.

Die einzelnen Schritte bei einer falschen Telefonrechnung:
1) Prüfen der Richtigkeit der Rechnung; eventuell Einzelgesprächsnachweis anfordern
2) Schriftlichen Einspruch innerhalb von 4 Wochen ab Rechnungsdatum schicken - je früher desto besser. Am besten schicken Sie ein Fax. Formulare für Einsprüche zu Telefonrechnungen finden auf dieser Seite weiter unten unter "Punkt 3 Formulare".
3) Falls die Kundenbeschwerde nicht zugunsten des Kunden geklärt wurde: Der Kunde kann innerhalb von 4 Wochen nach erfolglosem Rechnungseinspruch ein Streitschlichtungsverfahren bei der Regulierungsbehörde  RTR (Tel: 01-58058-0; Mariahilferstraße 77-79; 1060 Wien) beginnen. Dieses Verfahren ist für den Kunden kostenlos. Jeder trägt seine eigenen Kosten.

Grafik Streitschlichtungsfälle bei der Regulierungsbehörde RTR 1999 - 2004
Grafik: Die Anzahl der Schlichtungsfälle bei der RTR lag 1998 bei 412 Fällen, 1999 bei 756 Fällen, 2000 bei 894 Fällen, 2001 bei 1.418 Fällen, 2002 bei 1.528 Fällen, 2003 bei 2.183 Fällen und 2004 bei 4.766 Fällen.

Weiters kümmert sich der Verein für Konsumenteninformation (VKI) und die Arbeiterkammer (AK) um die Beschwerden der Konsumenten. Man kann sich aber auch an das zuständige Bundesministerium für Soziale Sicherheit, Generation und Konsumentenschutz wenden: Radetzkystr. 2 1031 Wien Tel: 01-71100-0
 
 

2. Spezialthemen zum Schutz von Festnetz- und Mobilfunkkunden

Wir möchten hier Firmen und Haushalten eine erste Orientierungshilfe zu gewissen Standardproblemen mit Telefonfirmen geben.

a) Ablauf und Abwicklung der Einsprüche gegen Telefonrechnungen (1 Euro bis 20.000 Euro)
b) Telefongebührenbefreiung für Festnetz- und Mobilfunkkunden (Wert ca. 25 Euro monatlich)Euros der Konsumenten; © Robert Marschall / TriCoTel
c) Was tun, wenn das Handy verschwunden ist? (Ungesperrt kann ein Fremder auf Ihre Kosten Telefonieren)
d) Schutz vor dem Verfall von Guthaben bei "Wertkartenhandys" (höchster bekannter Fall: 159 Euro)
e) "Sexy numbers" / Mehrwertnummern / Dialerprogramme (Fälle von 50 - 500 Euro in einem Monat sind normal)
f) Strahlungsschutz beim Telefonieren (Vorsorgen ist billiger als Heilen)
g) Handys und SAR-Werte (Strahlungsarme Handys sind oft sehr billig zum haben)

+++
 

3. Formulare

a) Formulare zum Einspruch gegen eine Telefonrechnung
Mit den nachfolgenden Musterformularen können Sie eine Rechnung Ihrer Telefonfirma beeinspruchen.
Telekom Austria,   Mobilkom, T-Mobile, ONE, tele.ring, 3   ,   andere

b) Formulare zur Sperre der Mehrwertdienste
Mit den nachfolgenden Musterformularen können Sie die Sperre von Mehrwertdiensten für Ihr Mobiltelefon beantragen.
Telekom Austria,   Mobilkom, T-Mobile, ONE, tele.ring, 3    ,    andere

c) Formulare zum Widerruf der Zustimmung für die Zusendung von Werbung bzw. Weitergabe der Stammdaten
Mit den nachfolgenden Musterformularen können Sie verhindern, dass Ihre Daten weitergegeben oder für Werbezwecke verwendet werden.
Telekom Austria,   Mobilkom, T-Mobile, ONE, tele.ring, 3    ,    andere

d) Formular zur Meldung einer Störung
Telekom Austria,   Mobilkom, T-Mobile, ONE, tele.ring, 3    ,    andere

e) Formular zum Wechsel in den "Tiktak-Privat" Tarif bzw. "ISDN Tiktak privat" Tarif der Telekom Austria AG
 

4. Not- und Servicerufnummern

Hier finden Sie eine Liste der Not- und Servicerufnummern im Anhang
 

5. So können Kunden Ihre Telefonkarten (SIM) sperren lassen:

Unter den folgenden Rufnummern können Sie Ihre Telefonkarte (SIM-Karte) sperren lassen. Im Verlustfall siehe auch obigen Punkt 2c.
 
Mobilfunkbetreiber Telefonnummer
Hutchison / 3 0800 30 30 30
Mobilkom / A1 0800 664 664
ONE 0800 699 699 und 0699 70699 
tele.ring 0800 650 650
T-Mobile Business 0676 20333
T-Mobile Privat 0676 2000
Tele2Mobil 0800 240024
YESSS 0820 810810

 

6. Beiträge / Behörden / Recht

Die EU Wettbewerbskommission kritisiert die österreichische Regulierungsbehörde "Telekom-Control-Kommission". Laut EU sind in Österreich die Terminierungsentgelte für Telefonate in die Mobilfunknetze zu hoch und die Übergangsfristen zu lange.
Qu. ORF futurezone 11.12.2005

+++

TriCoTel Telekom GmbH hat am Konsultationsverfahren der Regulierungsbehörde RTR betreffend der Novellierung der Einzelentgeltnachweisverordnung (EEN-V) teilgenommen. Dabei unterstützen wir prinzipiell die Novelle zur EEN-V, da sie einen erhöhten Kundenschutz bewirkt. Folgende Punkte sollten aber ergänzt werden:
* Mitverrechnete fremde Dienstleistungen (Inkasso) sollten extra ausgewiesen werden (=> anderes Vertragsverhältnis; andere Rechtsfolgen),
* Zwischensummen je Preiskategorie (Tarifzone) sollten extra ausgewiesen werden (=> Transparenz, Hilfe zur Kontrolle durch den Kunden),
* tatsächliche und abgerechnete Minuten sollten seperat ausgewiesen werden (dann ist der Taktungsverlust für den Kunden klar ersichtlich),
* die Abrechnung der so genannten "Freiminuten" sollte extra ausgewiesen werden.
* Die Novelle sollte spätestens mit 1.1.2006 und nicht erst am 1.6.2006 in Kraft treten. Immerhin hat der Kunde das Recht auf einen kostenlosen Einzelgesprächsnachweis bereits seit dem Telekommunikationsgesetz 1997 auch ohne der EEG-V

Die ganze Stellungnahme der Wien-konkret Medien GmbH (vormals TriCoTel Telekom GmbH) vom 25.11.2005 finden Sie hier:

                                     => zurück zum Seitenbeginn

__________________________________________________________________________________________

Werbung:
Online-Magazin für die Wien