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Die
Telekommunikationsbranche ist für viele Betroffenen mittlerweile zur
"Geldschluckmaschine"
geworden. Dieser "Geldschluckmaschine" ist man nicht ganz hilflos ausgeliefert.
Für Streitigkeiten zwischen Konsumenten und Telekommunikationsfirmen
ist bei der Regulierungsbehörde
RTR eine Stelle
für Streitschlichtungsverfahren eingerichtet. Im Rahmen des Streitschlichtungsverfahrens
überprüft die RTR jene Beschwerdefälle, die mit dem Anbieter
eines Kommunikationsdienstes nicht befriedigend gelöst wurden. Die
Entscheidung der RTR ist nur dann rechtlich verbindlich, wenn sie von beiden
Teilen angenommen wird. Man kann nur dann ein Streitschlichtungsverfahren
bei der RTR beginnen, wenn man vorher alle Beschwerdemöglichkeiten
beim betroffenen Unternehmen ausgeschöpft hat.
Die einzelnen Schritte bei einer falschen
Telefonrechnung:
1) Prüfen der Richtigkeit der Rechnung;
eventuell Einzelgesprächsnachweis anfordern
2) Schriftlichen Einspruch innerhalb von
4 Wochen ab Rechnungsdatum schicken - je früher desto besser. Am besten
schicken Sie ein Fax. Formulare für Einsprüche zu Telefonrechnungen
finden auf dieser Seite weiter unten unter "Punkt 3 Formulare".
3) Falls die Kundenbeschwerde nicht zugunsten
des Kunden geklärt wurde: Der Kunde kann innerhalb von 4 Wochen nach
erfolglosem Rechnungseinspruch ein Streitschlichtungsverfahren bei der
Regulierungsbehörde
RTR (Tel: 01-58058-0; Mariahilferstraße 77-79; 1060 Wien) beginnen.
Dieses Verfahren ist für den Kunden kostenlos. Jeder trägt seine
eigenen Kosten.
Grafik: Die Anzahl der Schlichtungsfälle bei der RTR lag 1998
bei 412 Fällen, 1999 bei 756 Fällen, 2000 bei 894 Fällen,
2001 bei 1.418 Fällen, 2002 bei 1.528 Fällen, 2003 bei 2.183
Fällen und 2004 bei 4.766 Fällen.
Weiters kümmert sich der Verein
für Konsumenteninformation (VKI) und die Arbeiterkammer
(AK) um die Beschwerden der Konsumenten. Man kann sich aber auch an
das zuständige Bundesministerium
für Soziale Sicherheit, Generation und Konsumentenschutz wenden:
Radetzkystr. 2 1031 Wien Tel: 01-71100-0
2. Spezialthemen zum Schutz von Festnetz- und Mobilfunkkunden
Wir möchten hier Firmen und Haushalten eine erste Orientierungshilfe zu gewissen Standardproblemen mit Telefonfirmen geben.
a) Ablauf
und Abwicklung der Einsprüche gegen Telefonrechnungen (1 Euro
bis 20.000 Euro)
b) Telefongebührenbefreiung
für Festnetz- und Mobilfunkkunden (Wert ca. 25 Euro monatlich)
c) Was tun, wenn das Handy
verschwunden ist? (Ungesperrt kann ein Fremder auf Ihre Kosten Telefonieren)
d) Schutz
vor dem Verfall von Guthaben bei "Wertkartenhandys" (höchster
bekannter Fall: 159 Euro)
e) "Sexy
numbers" / Mehrwertnummern / Dialerprogramme (Fälle von 50 - 500
Euro in einem Monat sind normal)
f) Strahlungsschutz
beim Telefonieren (Vorsorgen ist billiger als Heilen)
g) Handys
und SAR-Werte (Strahlungsarme Handys sind oft sehr billig zum haben)
+++
3. Formulare
a) Formulare zum Einspruch gegen eine Telefonrechnung
Mit den nachfolgenden Musterformularen
können Sie eine Rechnung Ihrer Telefonfirma beeinspruchen.
Telekom
Austria, Mobilkom,
T-Mobile,
ONE,
tele.ring,
3
, andere
b) Formulare zur Sperre der Mehrwertdienste
Mit den nachfolgenden Musterformularen
können Sie die Sperre von Mehrwertdiensten für Ihr Mobiltelefon
beantragen.
Telekom
Austria, Mobilkom,
T-Mobile,
ONE,
tele.ring,
3
, andere
c) Formulare zum Widerruf der Zustimmung
für die Zusendung von Werbung bzw. Weitergabe der Stammdaten
Mit den nachfolgenden Musterformularen
können Sie verhindern, dass Ihre Daten weitergegeben oder für
Werbezwecke verwendet werden.
Telekom
Austria, Mobilkom,
T-Mobile,
ONE,
tele.ring,
3
, andere
d) Formular zur Meldung einer Störung
Telekom
Austria, Mobilkom,
T-Mobile,
ONE,
tele.ring,
3
, andere
e) Formular zum Wechsel in den "Tiktak-Privat"
Tarif bzw. "ISDN
Tiktak privat" Tarif der Telekom Austria AG
4. Not- und Servicerufnummern
Hier finden Sie eine Liste der Not-
und Servicerufnummern im Anhang
5. So können Kunden Ihre Telefonkarten (SIM) sperren lassen:
Unter den folgenden Rufnummern können
Sie Ihre Telefonkarte (SIM-Karte) sperren lassen. Im Verlustfall siehe
auch obigen Punkt 2c.
| Mobilfunkbetreiber | Telefonnummer |
| Hutchison / 3 | 0800 30 30 30 |
| Mobilkom / A1 | 0800 664 664 |
| ONE | 0800 699 699 und 0699 70699 |
| tele.ring | 0800 650 650 |
| T-Mobile Business | 0676 20333 |
| T-Mobile Privat | 0676 2000 |
| Tele2Mobil | 0800 240024 |
| YESSS | 0820 810810 |
6. Beiträge / Behörden / Recht
Die EU Wettbewerbskommission kritisiert die österreichische Regulierungsbehörde
"Telekom-Control-Kommission". Laut EU sind in Österreich die Terminierungsentgelte
für Telefonate in die Mobilfunknetze zu hoch und die Übergangsfristen
zu lange.
Qu. ORF
futurezone 11.12.2005
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TriCoTel Telekom GmbH hat am Konsultationsverfahren der Regulierungsbehörde
RTR betreffend der Novellierung der Einzelentgeltnachweisverordnung (EEN-V)
teilgenommen. Dabei unterstützen wir prinzipiell die Novelle zur EEN-V,
da sie einen erhöhten Kundenschutz bewirkt. Folgende Punkte sollten
aber ergänzt werden:
* Mitverrechnete fremde Dienstleistungen (Inkasso) sollten extra ausgewiesen
werden (=> anderes Vertragsverhältnis; andere Rechtsfolgen),
* Zwischensummen je Preiskategorie (Tarifzone) sollten extra ausgewiesen
werden (=> Transparenz, Hilfe zur Kontrolle durch den Kunden),
* tatsächliche und abgerechnete Minuten sollten seperat ausgewiesen
werden (dann ist der Taktungsverlust für den Kunden klar ersichtlich),
* die Abrechnung der so genannten "Freiminuten" sollte extra ausgewiesen
werden.
* Die Novelle sollte spätestens mit 1.1.2006 und nicht erst am
1.6.2006 in Kraft treten. Immerhin hat der Kunde das Recht auf einen kostenlosen
Einzelgesprächsnachweis bereits seit dem Telekommunikationsgesetz
1997 auch ohne der EEG-V
Die ganze Stellungnahme der Wien-konkret Medien GmbH (vormals TriCoTel Telekom GmbH) vom 25.11.2005 finden Sie hier:
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